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Das grosse Q&A zur dritten Säule

7/5/2021

Das grosse Q&A zur dritten Säule

«Die dritte Säule ist für dann, wenn man alt ist». Das stimmt. Aber nur, wenn man sich schon jetzt darum kümmert! Hier beantworten wir die häufigsten Fragen um das Thema der Säule 3a.

Nochmal kurz… Was ist die Säule 3a?

Sie ist Teil des privaten Vorsorgesystems in der Schweiz, welches in drei Teile aufgeteilt ist:

  1. Säule: die staatliche Vorsorge (AHV)
  2. Säule: die berufliche Vorsorge (Pensionskasse oder BVG)
  3. Säule: die private Vorsorge, bestehend aus Säule 3a und Säule 3b.

 

Dritte Säule – lohnt es sich?

Definitiv! Die Säule 3a lohnt sich für alle, die ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Denn durch die jährlichen Einzahlungen sichert man sich nicht nur fürs Alter ab, sondern spart jährlich einen beschaulichen Betrag an Steuern. Je höher das Einkommen und die Einzahlungen in die dritte Säule, umso grösser der Steuerspareffekt. Da springen schnell mal eine Woche Gratis-Ferien heraus.

Aber was, wenn ich keine dritte Säule habe?

Wer sich ausschliesslich auf die Vorsorgeleistungen der AHV und der Pensionskasse verlässt, wird in der Pension nur rund 60 Prozent des letzten Einkommens erhalten. Was, in Anbetracht der Teuerung, umso problematischer ist, wenn man seine gewohnten Lebensstandards beibehalten möchte.

Wie genau kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?

Die Einzahlungen können vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden. Dazu muss lediglich der Beleg über die eingezahlte Summe mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Wichtig: Um von diesem Vorteil profitieren zu können, müssen die Einzahlungen in die 3. Säule bis spätestens Mitte Dezember getätigt sein. Als Kunde von Caveo werden Sie natürlich pünktlich daran erinnert. 

Kann das gesparte Geld in der dritten Säule verloren gehen – etwa bei Inflation?

Nein, hier fährt man auch im Falle einer Inflation sehr sicher. Die Bedingungen der Verträge bleiben in jedem Fall bestehen. Das heisst: Die Spar-Summe, die man beim Abschluss des Vertrags festlegt, bekommt man später auch genauso ausbezahlt.

Kann man das Geld aus der dritten Säule schon vor der Pension beziehen? Falls ja – unter welchen Umständen?

Schon fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters kann auf Gelder in der Säule 3a zugegriffen werden. Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen die Auszahlung der Säule 3a vorzeitig möglich ist: Dazu gehören der Wechsel in die Selbstständigkeit, die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, die Rückzahlung einer Hypothek, der Umzug ins Ausland oder Invalidität und Tod.

Was kostet mich die Säule 3a monatlich?

Der festgelegte monatliche Betrag, den man in die Säule 3a einbezahlt, kann individuell bestimmt werden. Wir von Caveo beraten Sie in dieser Sache kompetent und massgeschneidert auf die individuelle Einkommens- und Budgetsituation. Der jährliche Maximalbetrag ist staatlich festgelegt und beläuft sich im Jahr 2021 auf 6’883 Franken. Personen ohne Pensionskasse können maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens aber 34 416 Franken einzahlen. Die Höhe des Maximalbetrags wird jedes Jahr neu definiert.

 

 

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