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Selbstständigkeit und berufliche Vorsorge – worauf muss ich achten?

8/16/2022

Selbstständigkeit und berufliche Vorsorge – worauf muss ich achten?

Selbstständigerwerbende geniessen viel Freiheit und Eigenverantwortung. Das gilt auch beim Thema Vorsorge. Wir erklären dir hier, worauf du als selbstständigerwerbende Person achten musst, damit du dich auf ein komfortables Leben im Alter freuen kannst.

Du bist selbstständig oder möchtest dich selbstständig machen? Diese Form der Erwerbstätigkeit bringt viele Freiheiten und ein grosses Potential für die Selbstverwirklichung mit sich. Dies gilt auch beim Thema Altersvorsorge: Diese kannst du nämlich frei nach deinen Wünschen und Bedürfnissen planen. Doch Achtung: Mit der falschen Planung riskierst du, dass du im Alter nicht genügend Mittel vorhanden hast, um deinen gewohnten Lebensstil weiterzuführen. Denn die Leistungen der AHV alleine reichen meistens nicht aus, um ein bequemes Leben in der Pension zu geniessen. 

Das Unternehmen selber nicht als Absicherung sehen

Es gibt viele Gedanken, die selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer oft dazu verleiten, die Vorsorgeplanung etwas zu vernachlässigen. Einer davon ist, dass ihr Unternehmen ihre «Bank fürs Alter» ist. Bei einer Firma, die bei Konsumenten nachhaltig gefragt ist, kann dies zwar der Fall sein. Doch falls du Dienstleistungen oder Produkte anbietest, welche die Bedürfnisse der Kunden in Zukunft vielleicht nicht mehr so befriedigen, wird’s schwieriger. Darum gilt: Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist diese Karte im Ärmel oftmals eben kein Ass. 

Zweite Säule allein reicht nicht aus

Die erste Säule (IV und AHV), die du auch als selbstständig erwerbende Person pflichtmässig bezahlst, bildet den Grundstein deiner Vorsorge. Diese deckt im Alter oder bei Invalidität allerdings nur ein Bruchteil der Kosten ab, die man zum Leben braucht. 

Darum ist es wichtig, Beiträge in die zweite Säule, sprich in die Pensionskasse, zu bezahlen. Für Selbstständigerwerbende gibt es viele Möglichkeiten, das zu tun: Am einfachsten geht das, wenn man sich bei einer Sammelstiftung anschliesst. Diese Variante empfehlen wir meistens aber nur für Kunden, die eine AG oder eine GmbH betreiben und Personal anstellen. 

Pensionskasse des Berufsverbands 

Den meisten Selbstständigen empfehlen wir, sich bei der Pensionskasse ihres Berufsverbands anzuschliessen. Solche gibt es in den meisten Brachen – beispielsweise für Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten oder Künstler. Falls dein Berufsverband keine eigene Kasse hat, gibt es auch Versicherungen, die möglicherweise für deine Branche einen Verband betreiben. Als Kunde von Caveo helfen wir dir dabei, die passende Kasse zu suchen und übernehmen für dich die Anmeldeprozedur. Unsere professionelle und unkomplizierte Beratung zahlt sich bei unseren Kunden aus – denn im ganzen Dschungel von Vorsorgeeinrichtungen und Kassen gibt es viele, die kostspielige Produkte im Portfolio haben. Dank unserer Erfahrung finden wir stets die lukrativste Lösung, ganz auf deine Bedürfnisse massgeschneidert. 

Die «Grosse dritte Säule» 

Wie «gewöhnlich Angestellte» Menschen kannst auch du als selbstständigerwerbende Person Beiträge in die Säule 3a einzahlen. Und zwar maximal 20 Prozent deines Einkommens oder CHF 34'416 pro Jahr. Man spricht dabei oftmals von der «grossen dritten Säule». 

Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass du nicht auch in die zweite Säule einzahlst. Denn der «Fünfer und das Weggli» ist für Selbstständige in der Schweiz leider nicht möglich. Du musst dich also entscheiden, welche für dich die bessere Lösung ist. Natürlich spielen bei dieser Entscheidung viele Parameter eine Rolle – etwa deine aktuelle Situation, dein Berufsfeld, aber auch deine Zukunftsplanung. Wir von Caveo helfen dir auch hier gerne dabei, einen Überblick zu verschaffen und die richtige Entscheidung zu treffen. 

Pensionskasse oder grosse 3. Säule? 

Verdienst du bis zu 150’000 Franken pro Jahr, kannst du mit beiden Modellen gleich gut Steuern sparen. Wenn du mehr als 20 Prozent deines Einkommens für die Pension ansparen möchtest, lohnt sich die 2. Säule allerdings mehr. Zudem gibt es bei der zweiten Säule die Möglichkeit, nachträglich Einzahlungen für vergangene Jahre zu tätigen, was bei der 3. Säule aktuell nicht möglich ist. 

Jungunternehmer profitieren von der 2. Säule

Solche Nachzahlungen bieten vor allem Vorteile für Jungunternehmer, die in den ersten Jahren nicht genug verdienen, um in die Vorsorge zu investieren. Läuft das Geschäft nach ein paar Jahren allmählich gut, kannst du bei der Pensionskasse nachträglich Beiträge einzahlen und vermeidest somit Beitragslücken. 

In die kleine dritte Säule können allerdings auch Selbstständige einzahlen, die gleichzeitig Beiträge in die zweite Säule zahlen. Hier gilt aber die Obergrenze von 6'883 Franken pro Jahr. 

Bist du Selbstständig und brauchst mehr Tipps oder vielleicht eine kostenlose Beratung zum Thema Vorsorge? Dann hol dir jetzt die Caveo App!

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