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Gleichgeschlechtliche Ehe: Was bedeutet das für Versicherung und Vorsorge?

4/26/2022

Gleichgeschlechtliche Ehe: Was bedeutet das für Versicherung und Vorsorge?

Ab Mitte 2022 können sich gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz offiziell das Ja-Wort geben. Doch was ändert sich bei der Ehe in Sachen Versicherung und Vorsorge? Wir sagen es dir in diesem Beitrag.

Bisher und noch bis zum 1. Juli 2022 ist es gleichgeschlechtlichen Paaren nur möglich, in einer eingetragenen Partnerschaft zu leben. Diese bietet Paaren zwar ähnliche Rechte und Pflichten wie bei einem Ehevertrag – doch nicht in allen Belangen. Oftmals ist es beispielsweise im Todesfall eines Partners schwierig, den Partner finanziell genügend abzusichern. 

Nach dem letztjährigen, klaren Volksentscheid für ein «Ja zur gleichgeschlechtlichen Ehe» können gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Juli 2022 offiziell Ehe schliessen. Von diesem Datum an ist es nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen. Vorher begründete eingetragene Partnerschaften bleiben jedoch bestehen. 

Paare, die ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, können dies auf dem Zivilstandsamt tun.

Und das lohnt sich in vielen Hinsichten. Denn die Ehe ist die sicherste «offizielle» Partnerschaft, wenn es um die finanzielle Absicherung eines Hinterbliebenen geht. Es gelten bei der Ehe die gleichen Rechte und Pflichten wie bei nicht-gleichgeschlechtlichen Ehepaaren

So wirkt sich die Ehe auf die Vorsorge aus

AHV:

In der Pension profitieren beide Partner von AHV-Leistungen. Allerdings wird die gemeinsame Rente von Ehepaaren auf das Eineinhalbfache einer Maximalrente reduziert. Das heisst, dass das Paar – sofern keine Beitragslücken bestehen – nicht zwei volle Renten erhalten, sondern zusammen 1,5 Renten. 

Beim Todesfall eines Partners sind gleichgeschlechtliche Paare – egal ob Mann oder Frau – verwitweten Männern aus nicht-gleichgeschlechtlichen Ehen gleichgestellt. Das heisst, dass Sie lediglich eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, wenn sie Kinder unter 18 Jahren haben. 

Pensionskasse (2. Säule): 

Im Todesfall erhält der oder die verbliebene Partner oder Partnerin eine Hinterlassenenrente aus der beruflichen Vorsorge. Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe seit mindestens fünf Jahren bestand und der hinterbliebene Partner über 45 Jahre alt ist, oder dass für unterhaltspflichtige Kinder gesorgt werden muss.

3. Säule (a und b):

Vorsorgevermögen der Säule 3a gehen im Todesfall zuerst an den hinterbliebenen Ehegatten:innen. 

So wirkt sich die Ehe auf die Versicherung aus 

1. Krankenversicherung

Die Ehe hat keinen Einfluss auf die Grundversicherung (Krankenkasse). Wichtig ist aber, dass man einen eventuellen Namenswechsel frühzeitig meldet. 

Bei den Zusatzversicherungen sieht es ein bisschen anders aus: Viele Anbieter offerieren Rabatte, wenn der Partner beim selben Anbieter eine Versicherung abschliesst. 

2. Rechtsschutzversicherung

Auch bei Rechtsschutzversicherungen gibt es Familientarife zu profitablen Konditionen. 

3. Haftpflichtversicherung 

Die meisten Ehepaare entscheiden sich für eine gemeinsame Variante, da diese günstiger ist als zwei separate Policen. Auch die Aufnahme eines frisch getrauten Ehepartners ist möglich.

4. Hausratversicherung

Pro Haushalt benötigt man nur eine Hausratversicherung. Deshalb kann einer der beiden Ehepartner seine eigene Hausratversicherung kündigen, sofern das Paar im gleichen Haushalt lebt. 

Ihr sagt euch Ja? Wir regeln den Rest! 

Bei der Ehe geht es also um mehr als nur Liebe! Doch damit ihr euch trotzdem vor allem darauf konzentrieren könnt, übernehmen wir von Caveo gerne den restlichen Papierkram. Hol dir jetzt die App und lass dich kostenlos und unkompliziert beraten! 

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