Pensionskasseneinkauf in Zürich: Dein Leitfaden für smarte Vorsorge und Steuerersparnis
12/18/2023
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Willkommen in Zürich, wo die Steuergesetze genauso komplex sind wie ein Schweizer Uhrwerk – aber keine Sorge, wir haben für Dich den Schlüssel, um dieses Rätsel zu lösen. In diesem Leitfaden erfährst Du alles Wichtige über Einkäufe in Pensionskassen und die Kapitalauszahlungen, die darauf folgen, basierend auf dem spannenden Bundesgerichtsurteil vom 12. März 2010 und den Weisheiten der Schweizerischen Steuerkonferenz.
Das Bundesgerichtsurteil: Eine Entscheidung, die mehr dreht als nur Deine Vorsorgeräder
Am 12. März 2010 hat das Bundesgericht mit dem Urteil 2C_658/2009 die Steuerwelt ein wenig auf den Kopf gestellt – und zwar im Bereich der Vorsorgeeinkäufe. Dieses Urteil könnte Deine Vorsorgeplanung spannender machen als eine Staffel deiner Lieblingsserie.
§ 31 Abs. 1 lit. d StG: Dein finanzieller Schweizer Taschenmesser
Dieser Paragraph erlaubt es Dir, Beiträge an berufliche Vorsorgeeinrichtungen von Deinem Einkommen abzuziehen. Klingt fast so gut wie ein Gutschein für gratis Schokolade, oder?
Art. 79b Abs. 3 BVG: Nicht nur eine Zahlenkombination, sondern Dein Vorsorge-Geheimcode
Dieser Artikel besagt, dass Leistungen aus Vorsorgeeinkäufen nicht so schnell in Kapital umgewandelt werden dürfen. Stell Dir vor, es ist wie bei einem guten Wein – er braucht Zeit, um sich zu entfalten.
Praxisbeispiel: Wie Du beim Steuersparen nicht ins Schwitzen kommst
Zum Beispiel: Im Jahr 2023 zahlst Du Fr. 15'000 in Deine Pensionskasse ein. Dieser Betrag ist steuerlich abzugsfähig. Die Aufrechnung kommt jedoch ins Spiel, wenn Du innerhalb von drei Jahren nach dem Einkauf eine Kapitalleistung beziehst. In diesem Fall wird der Einkaufsbetrag von Fr. 15'000 bei der Steuerberechnung berücksichtigt, was bedeutet, dass die Steuervergünstigung rückgängig gemacht wird.
Kleiner Tipp für die "kleinen" Beträge
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Bei Einkäufen bis zu Fr. 12'000 pro Jahr wird auf eine Aufrechnung verzichtet. Dies ermöglicht Dir, in diesem Rahmen zu investieren, ohne eine Erhöhung des steuerbaren Einkommens zu riskieren. Beachte jedoch, dass dies kein Freibetrag ist.
Dein Fazit: Sei schlau, bleib informiert und spar dabei
Verstehen ist die halbe Miete – und das gilt auch für die Vorsorgeplanung. Hast Du Fragen oder brauchst individuelle Beratung? Dann hol Dir Unterstützung von deinen Caveo Vorsorgeexperten.
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