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Mutterschaft: Was mache ich als Frau beim Ausfall von Vorsorge-Beiträgen?

5/15/2022

Mutterschaft: Was mache ich als Frau beim Ausfall von Vorsorge-Beiträgen?

In der Schweiz haben Frauen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsentschädigung. Doch was passiert mit den AHV-Beiträgen? Kinderkriegen hat in der Schweiz auch finanzielle Auswirkungen. Wir erzählen Dir mehr darüber in diesem Newsletter.

Grundsätzlich steht einer Mutter ab dem Geburtstag des Kindes über einen Zeitraum von 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung zu. Der Betrag beläuft sich auf 80 Prozent des vorhergehenden durchschnittlichen Erwerbseinkommens, wobei Maximalbeträge bestehen. 

Den Anspruch auf die Beiträge haben Arbeitnehmerinnen, Selbstständigerwerbende und Taggeld-Bezügerinnen einer obligatorischen Sozialversicherung unter folgenden Voraussetzungen: 

  • Die Mutter war in den neun Monaten unmittelbar vor der Geburt obligatorisch AHV-versichert 
  • Sie war innerhalb dieser neun Monate mindestens fünf Monate erwerbstätig

Mutterschaft muss angemeldet werden 

Die Mutterschaft muss am Tag der Geburt des Kindes bei der Ausgleichskasse, bei der zuletzt Beiträge einbezahlt wurden, angemeldet werden. Dies kann entweder von der Mutter, dem Arbeitgeber oder von Angehörigen erledigt werden. 

Beiträge werden automatisch abgerechnet 

Während der 14 Wochen, in denen frischgebackene Mütter die Mutterschaftsentschädigung erhalten, werden AHV-Beiträge automatisch abgezogen. Somit entstehen keine Beitragslücken. Das ist wichtig, denn jedes fehlendes Beitragsjahr kann sich rund 2,3% negativ auf die Rente im Alter auswirken. 

Falls Mütter sich nach den 14 Wochen dazu entscheiden, sich weiterhin voll und ganz dem Muttersein zu widmen, müssen ausfallende Beiträge gleich wie von Nichterwerbstätigen selber bezahlt werden. Nur so können Beitragslücken vermeiden werden.

Der Ausnahmefall: Ehe 

Es gibt allerdings eine Ausnahme – und zwar bei der Ehe und falls der erwerbstätige Ehepartner jährlich AHV-Beiträge in der Höhe von mindestens 1’006 Franken entrichtet. Dies gilt auch für eingetragene Partnerschaften, jedoch nicht für Konkubinatspartner. 

Wie Du siehst: Kinderkriegen verursacht auch ganz schön viel Papierkram. Damit du dich aber voll und ganz auf die schöne und aufregende Mama-Zeit vorbereiten und freuen kannst, regeln wir die administrativen Angelegenheiten in Sachen Vorsorge und Versicherung gern kostenlos für Dich. Hol dir jetzt die Caveo-App und lass dich unkompliziert und digital beraten.

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