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Mit Weitblick in die Zukunft: Alles Wichtige zur Kinderversicherung

8/9/2023

Mit Weitblick in die Zukunft: Alles Wichtige zur Kinderversicherung

Kinder können noch nicht für sich selbst sorgen.

Kinder brauchen Schutz und eine Absicherung im Ernstfall. Kinderversicherungen sind da eine sinnvolle Vorsorgemassnahme. Philippe Muntwyler ist Mitgründer von Caveo und ist ein Experte in Bezug auf die Entwicklung von modernen Vorsorgetools und -produkten. Er erklärt im Interview, warum die Kinderversicherung sinnvoll ist und welche Vorteile sie gegenüber dem Sparen auf dem Bankkonto bringt.

Philippe, welche Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, wenn Sie durch eine Krankheit oder Unfall eine Invalidität erleiden?

Philippe: Grundsätzlich werden Kinder und Jugendliche durch medizinische Massnahmen und berufliche Eingliederungsmassnahmen, Hilflosenentschädigungen, Intensivpflegezuschläge, Assistenzbeiträge sowie die Abgabe von Hilfsmitteln unterstützt.

Welche medizinischen Leistungen übernimmt die IV?

Die IV übernimmt alle zur Behandlung eines Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Massnahmen und zwar ohne Rücksicht auf die künftige Erwerbsfähigkeit. Die als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden, für die ein Anspruch auf IV-Leistungen besteht, sind in einer Verordnung abschliessend aufgeführt. Mehr Details findet man in der Verordnung unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1986/46_46_46/de

Die IV übernimmt auch die Kosten für medizinische Massnahmen, die unmittelbar auf die Eingliederung in die obligatorische Schule, in die berufliche Erstausbildung, ins Erwerbsleben dienen.

Ok. Philippe, wann hat mein Kind Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?

Ist ein Kind in mehreren alltäglichen Lebensverrichtungen (Ankleiden, Aufstehen, Essen, Körperpflege, etc.) dauernd auf die Hilfe anderer Personen angewiesen, kann eine Hilflosenentschädigung der IV beantragt werden. Der Anspruch wird im Vergleich zum Unterstützungsbedarf bei gleichaltrigen gesunden Kindern geprüft. Die Höhe der Hilflosentschädigung ist abhängig vom Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer). Die Hilflosenentschädigung wird für jeden Aufenthaltstag zu Hause ausgerichtet. Übernachtet ein Kind in einem Heim, haben die Eltern nur dann Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, wenn Sie die Kosten für den Aufenthalt selber tragen.

Als Eltern eines anspruchsberechtigten Kinds muss man die Entschädigung für sein Kind alle drei Monate mit dem Formular 318.632.2 - Rechnung Hilflosenentschädigung Minderjähriger abrechnen.

Der Anspruch entsteht, nachdem die Voraussetzungen während eines Jahres erfüllt gewesen sind und die Hilflosigkeit weiterhin andauert. Bei Kleinkindern im ersten Lebensjahr entsteht der Anspruch sofort, wenn die Hilflosigkeit voraussichtlich mehr als zwölf Monate dauern wird. Ab dem 18. Geburtstag werden die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für Volljährige geprüft. Mehr Information findet man im Merkblatt: 4.13.d (ahv-iv.ch)

Und wann hat ein Kind Anspruch auf eine Invalidenrente und Ergänzungsleistungen?

Der Anspruch auf eine IV-Rente entsteht frühestens ab dem Folgemonat nach dem 18. Geburtstag. Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen entsteht frühestens ab dem Folgemonat nach dem 18. Geburtstag bzw. ab Rentenanspruch.

Nun, das hört sich alles sehr kompliziert und aufwendig an. Wie kann ich privat das «Risiko» Invalidität für mein Kind absichern?

Philippe: Zuerst sollte man sich bewusst sein, dass Gemäss der IV-Statistik aus dem Jahr 2020 (Bundesamt für Sozialversicherungen) 5.2% der 0 bis 4-Jährigen und 8.5% der 15 bis 19-Jährigen davon betroffen sind. Die Hauptursachen für Invalidität bei Kinder und Jugendlichen lassen sich wie folgt auflisten:

  • 13 % Geburtsgebrechen
  • 49 % psychische Erkrankungen
  • 32 % Krankheiten
  • 6 % Unfälle

Auf dieser Wissengrundlage, macht es aus meiner Sicht Sinn, die Absicherung durch eine Kinderversicherung zu prüfen.

Philippe, bitte erkläre kurz: Was ist eine Kinderversicherung?

Philippe: Eine Kinderversicherung bietet einen umfassenden Schutz für dein Kind. Sie sichert einerseits gegen unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheiten oder Unfälle und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen ab. Andererseits ermöglicht sie auch den Aufbau von Kapital, um deinem Kind einen guten Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.

Dein Rat als Vorsorgeexperte: Wie sorgt man optimal für Kinder vor?

Philippe: Kinder sind gegen die finanziellen Auswirkungen von Invalidität nicht ausreichend geschützt. Daher ist es besonders wichtig, zusätzliche Absicherungen für sie zu schaffen. Ich empfehle den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsrente, die deinem Kind ein zusätzliches Einkommen sichert.

Um Kapital aufzubauen, ist es ratsam, früh mit dem Sparen zu beginnen. Stellen wir uns vor, dein Sparziel beträgt CHF 30’000. Um dieses Ziel in zwanzig Jahren zu erreichen, müsstest du jedes Jahr CHF 1’500 zur Seite legen. Falls du das Sparziel in zehn Jahren erreichen möchtest, wäre eine jährliche Einzahlung von CHF 3’000 erforderlich.

Eine weitere Möglichkeit ist das Sparen in kostengünstigen Anlagefonds. Ich empfehle, bereits ab der Geburt deines Kindes in solche Anlagefonds (ETFs) zu investieren, anstelle eines herkömmlichen Kontos. Denn bekanntlich hilft der Zinseszinseffekt beim Kapitalaufbau wesentlich mit, um die gewünschte Zielsumme zu erreichen.

Mein persönlicher Tipp für alle Eltern:

Abschliessend kannst du auch Kinderzulagen nutzen, sofern deine finanzielle Situation dies erlaubt und du die Zulagen nicht für alltägliche Ausgaben wie Kleidung oder Windeln benötigst. Natürlich ist es wichtig, die Art und Weise des Geldsparens in jedem Fall individuell zu betrachten.

Zusammengefasst kannst du dir diese 3 Tipps merken:

Tipp 1: Beginne früh mit dem Sparen.

Tipp 2: Setze auf kostengünstige Anlagefonds.

Tipp 3: Nutze Kinderzulagen, wenn finanziell möglich.

Welche Vorteile siehst du bei einer Kinderversicherung gegenüber einem Bank-Fondssparplan?

Philippe: Aus meiner Sicht liegt der grösste Vorteil einer Kinderversicherung im umfassenden Risikoschutz für das Kind. Im Vergleich zum Sparen bei einer Bank bietet die Kinderversicherung eine gesicherte Kapitalbildung. Dank der Prämienbefreiung ist das Sparziel mit einer Versicherung in jedem Fall erreichbar. Sollte ein Elternteil erwerbsunfähig werden oder versterben, übernimmt die Versicherung die erforderlichen Prämienzahlungen.

Welche Leistungen beinhalten Kinderversicherungen und worauf sollte man achten?

Philippe: Die Leistungen einer Kinderversicherung können je nach Anbieter variieren. Grundsätzlich sollten jedoch Absicherung und Kapitalaufbau in einer Kinderversicherung enthalten sein – das ist entscheidend. Zusätzlich ist es wichtig, auf die Versicherungsbedingungen zu achten, etwa welche Ereignisse genau abgedeckt sind und ob es Ausschlüsse gibt. Auch die Dauer und Bedingungen der Leistungserbringung sollten berücksichtigt werden.

Wer kann eine Kinderversicherung abschliessen?

Philippe: Es ist wichtig zu wissen, dass die Eltern nicht zwingend diejenigen sein müssen, die eine Kinderversicherung abschliessen. Auch andere Personen wie Verwandte, Paten oder Patinnen können dies tun. Natürlich benötigen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Zustimmung, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

Und abschliessend: Ab welchem Betrag ist man bei der Kindervorsorge dabei?

Philippe: Bei vielen Anbietern kannst du bereits ab CHF 50 pro Einzahlung starten. Eine Kombination aus einer Versicherung und einem Bank-Fondssparplan kann ebenfalls sinnvoll sein. So kannst du den Mindestbetrag in die Kindervorsorge (Versicherung) investieren und flexibel weitere Einzahlungen auf dein Bankkonto oder -Depot vornehmen.

Du verstehst nur Bahnhof? 😊 Kein Problem. Buche einfach hier unverbindlich einen Beratungstermin (Video-Call), bei welchen Du alle deine persönlichen Fragen stellen kannst. Wir bei Caveo helfen dir gerne – einfach, verständlich und evidenzbasiert. 

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