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Was du als Kunde über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wissen solltest

12/27/2021

Was du als Kunde über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wissen solltest

Kannst du dich noch an den Lehman-Brothers-Fall erinnern, der die Finanzkrise 2008 ausgelöst hat? Oder an den Madoff-Betrugsfalls im 2009? Im Zuge dieser Fälle veröffentlichte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht («FINMA») im Oktober 2010 den sog. «FINMA-Vertriebsbericht 2010». Darin wurde «ein erhebliches Informationsgefälle und Kräfteungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden» festgestellt, denen das geltende Recht nur ungenügend Rechnung trage. Die FINMA kam zum Schluss, dass kein angemessener Kundenschutz gewährleistet sei, und schlug verschiedene Massnahmen zur Behebung der festgestellten Defizite vor, unter anderem die Schaffung eines Finanzdienstleistungsgesetzes.

Daraufhin beauftragte der Bundesrat im März 2012 das Eidgenössische Finanzdepartment mit der Erarbeitung einer die verschiedenen Sektoren der Finanzindustrie erfassenden Regulierung von Finanzprodukten, Finanzdienstleistungen und deren Vertrieb sowie von Finanzinstituten.

Nach dem klassischem Politgeplänkel folgten Ende 2015 die überarbeiteten Entwürfe des Bundesrats für die parlamentarischen Beratungen, die im Juni 2018 abgeschlossen wurden. FIDLEG&FINIG sowie die dazugehörigen Finanzdienstleistungs-, Finanzinstituts- und Aufsichtsorganisationsverordnungen traten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Welche Ziele werden mit FIDLEG&FINIG verfolgt?

  • die aufsichtsrechtliche Stärkung des Anlegerschutzes = Kundenschutz für dich.
  • die Schaffung einheitlicher aufsichtsrechtlicher Regeln für die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten = Aus-/Weiterbildung, Beratungsqualität, Dokumentationspflicht, etc.
  • die Harmonisierung des schweizerischen Finanzmarktrechts mit europäischen Anforderungen.

Was heisst das für dich als Caveo Kunde?

Für Kundenberaterinnen und Kundenberater, die in der Schweiz im Finanzsektor tätig sind, gilt die Pflicht, sich per 01.01.2022 in einem Beraterregister registrieren zu lassen. Alle Caveo Berater sind bereits seit Anfangs 2021 in diesem Register eingetragen und erfüllen sämtliche Voraussetzungen (Nachweis Art. 6 FIDLEG), da Sie über hervorragende Ausbildungen (Finanzplaner mit eidg. FA, etc.) verfügen. 

Fazit: Seit der Gründung von Caveo achten wir intern auf hohe Ausbildungsstandards und verpflichten uns gegenseitig konstant mit den neusten Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft vertraut zu machen. Wir beraten ausschließlich auf der Basis etablierter wissenschaftlicher Erkenntnisse – evidenzbasiert und prognosefrei – immer in deinem Sinne. 

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