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Vorsorge-Audit Schweiz: Realer Fall, CHF 1'900 Lücke

12. Mai 2026

Vorsorge-Audit Schweiz: Realer Fall, CHF 1'900 Lücke

Ein Doppelverdiener-Haushalt mit zwei Kindern in Zürich, vorbildliche Vorsorge auf den ersten Blick – und trotzdem CHF 1'900 monatliche Versorgungslücke im Todesfall. Ein realer Vorsorge-Audit-Fall zeigt typische Schwächen Schweizer Familienvorsorge und wie sich diese gezielt schliessen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Schweizer Familie mit zwei Einkommen, zwei vollen Säule-3a-Konten und Eigenheim hatte im Todesfall des Hauptverdieners eine ungedeckte Lücke von CHF 1'900 pro Monat – kapitalisiert rund CHF 320'000.

  • Die Pensionskasse performte mit 2.1% p. a. deutlich unter dem Schweizer Median von 3.4 %, ein verfügbarer 1e-Plan wurde nicht genutzt.

  • Ohne Ehevertrag und Testament wäre der überlebende Ehepartner nicht Alleineigentümer des Hauses geworden – mit erbrechtlicher Strukturierung liessen sich zusätzlich rund CHF 320'000 zuwenden.

  • Ein Vorsorge-Audit kostet einmalig und wirkt über Jahrzehnte.

Was ist ein Vorsorge-Audit?

Ein Vorsorge-Audit ist eine ganzheitliche Analyse der finanziellen Absicherung einer Person oder Familie über die drei Themenfelder Risiko (Tod und Invalidität), Altersvorsorge (1., 2. und 3. Säule plus Privatvermögen) und Ehe- und Erbrecht. Im Unterschied zur klassischen Versicherungsberatung prüft ein Audit das Zusammenspiel aller Vorsorgegefässe, identifiziert strukturelle Lücken und liefert einen priorisierten Massnahmenkatalog – unabhängig und ohne Produktverkauf.

Der Mandantenfall: Markus und Sandra

Markus (44) und Sandra (41) leben mit ihren beiden Kindern (8 und 11) in einem Reihenhaus in Lenzburg. Er arbeitet als Senior Project Manager in der Pharmaindustrie, sie zu 60% in einer Marketingfunktion. Beide sind erwerbstätig, beide haben eine Pensionskasse, beide zahlen jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Auf den ersten Blick eine vorbildliche Vorsorgesituation.

Die Ausgangsbilanz:

  • Bruttolohn Markus: CHF 165'000 | Sandra: CHF 78'000 (60%)

  • Pensionskassen-Altersguthaben Markus: CHF 380'000 | Sandra: CHF 120'000

  • Säule 3a kumuliert Markus: CHF 95'000 | Sandra: CHF 42'000

  • Wertschriftendepot: CHF 180'000 (passive ETF-Strategie via Robo-Advisor)

  • Liquidität: CHF 45'000

  • Eigenheim: Verkehrswert CHF 1'400'000, Hypothek CHF 950'000

Der Auftrag an uns war klar: «Wir wissen, dass wir mehr machen sollten. Aber wir sehen das Gesamtbild nicht.»

Wie hoch ist die Versorgungslücke im Todesfall des Hauptverdieners?

Wir haben das Todesfallszenario von Markus durchgerechnet. Die monatlichen Ersatzleistungen für Sandra und die Kinder:

  • AHV-Witwenrente: rund CHF 1'900

  • AHV-Waisenrenten (2 Kinder, plafoniert auf 60 % der AHV-Maximalrente von CHF 2'520): rund CHF 1'500 zusammen

  • BVG-Witwenrente: rund CHF 2'200 (60 % der versicherten Altersrente gemäss Reglement)

  • BVG-Waisenrenten: rund CHF 1'400 zusammen (je 20 %)

  • Bestehende Risikolebensversicherung: CHF 200'000 einmalig, verzinst rund CHF 600 pro Monat über 14 Jahre

Total laufende Leistungen: rund CHF 7'600 pro Monat. Demgegenüber steht der reale Finanzbedarf der Familie: rund CHF 9'500 pro Monat für die ersten 14 Jahre, bis das jüngere Kind 25 ist. Berücksichtigt sind Hypothekarzinsen, Amortisation, Nebenkosten, Versicherungsprämien und Bildungskosten.

Monatliche Versorgungslücke: rund CHF 1'900. Kapitalisiert über die relevante Zeitspanne: rund CHF 320'000.

Was passiert mit der Hypothek im Todesfall?

Ein Punkt, den die Familie nicht auf dem Radar hatte: Die Bank wird im Todesfall die Tragbarkeit der Hypothek von CHF 950'000 neu beurteilen. Sandras Teilzeitlohn von CHF 78'000 reicht für die kalkulatorische Tragbarkeit (5 % theoretischer Zins plus Unterhalt von 1 %) nicht aus. Drei Optionen: Pensum erhöhen, Teilamortisation leisten – oder verkaufen.

Wie wirkt eine Invalidität finanziell?

Bei Invalidität von Markus ist das Bild ungünstiger: Die IV-Maximalrente liegt 2026 bei CHF 2'520 monatlich, die BVG-Invalidenrente bei rund 50% des versicherten Lohns. Die Lücke wirkt nicht 14 Jahre, sondern bis zum ordentlichen Pensionsalter – in seinem Fall 21 Jahre.

Sandra wiederum hatte gar keine eigene Erwerbsunfähigkeitsdeckung jenseits der gesetzlichen Minima. Ein typischer blinder Fleck, weil Familien sich auf den Hauptverdiener fokussieren. Bei einem Ausfall von Sandra entstehen aber sofortige Kosten für externe Kinderbetreuung und Haushaltführung von realistisch CHF 4'000 bis 6'000 pro Monat.

Warum «günstige ETF» kein Altersvorsorge-Konzept sind

Die Bergers machen vieles richtig: Beide schöpfen die Säule 3a aus (Maximalbetrag 2026: CHF 7'258), beide investieren ihr Privatvermögen in einen breit diversifizierten ETF-Robo. Das Problem liegt nicht bei der Disziplin, sondern bei der Struktur über alle Vorsorgegefässe hinweg. Fünf Befunde aus der Analyse:

Befund 1: Die Pensionskasse performt unterdurchschnittlich. Über fünf Jahre hat seine Sammelstiftung 2.1 % p. a. erzielt – deutlich unter dem Schweizer Median von 3.4 %. Die Risikoprämie liegt 11 % über dem Marktdurchschnitt, die Aktienquote beträgt nur 28 %. Da der Arbeitgeber die Sammelstiftung nicht wechselt, ist das nicht direkt beeinflussbar – hat aber strategische Konsequenzen für die anderen Gefässe.

Befund 2: Der 1e-Plan wird nicht genutzt. Der Arbeitgeber bietet für Lohnanteile über CHF 132'300 einen 1e-Vorsorgeplan an, in dem Markus seine Anlagestrategie individuell wählen könnte – inklusive bis zu 80 % Aktienquote. Die ungenutzte Steueroptimierung über Einkäufe in diesen Plan beläuft sich auf rund CHF 6'000 jährliche Steuerersparnis.

Befund 3: Die Säule-3a-Konten sind suboptimal positioniert. Beide Konten laufen bei der Hausbank in einem Vorsorgefonds mit TER 1.10 % und einer Aktienquote von 45 %. Bei einem Wechsel zu einem modernen 3a-Anbieter (TER 0.39 %, Aktienquote bis 99 %) sinken die Gesamtkosten um rund CHF 1'400 pro Jahr. Über 25 Jahre bedeutet das einen Endwertunterschied im niedrigen sechsstelligen Bereich – allein durch Kosten.

Befund 4: Die strategische Asset Allocation ist unausgewogen. Gewichtet über PK, 3a und Privatvermögen liegt die effektive Aktienquote bei 51 %. Das passt nominal zum Risikoprofil – aber die Aktien sind am falschen Ort: viel im steuerpflichtigen Privatvermögen, wenig in den steuerprivilegierten Gefässen. Mit einer Umverteilung (Aktien maximieren in 3a, sicherere Anlagen ins Privatvermögen) lässt sich die Steuerlast aus Dividenden und Kursgewinnen spürbar reduzieren.

Befund 5: Die neue 3a-Einkaufsmöglichkeit wird nicht genutzt. Seit 1. Januar 2026 sind nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich – allerdings nur für Lücken, die ab dem Beitragsjahr 2025 entstanden sind. Sandra hatte 2025 wegen Mutterschaftsurlaub-Überhang den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft. Diese Lücke (rund CHF 3'000) lässt sich nachzahlen und steuerlich abziehen.

Wer erbt was ohne Ehevertrag und Testament?

Die Bergers leben im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Es gibt keinen Ehevertrag, keinen Erbvertrag, kein Testament, keinen Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung.

Im Todesfall von Markus läuft die Aufteilung in zwei Schritten ab: Zuerst die güterrechtliche Auflösung (Sandra erhält die Hälfte der ehelichen Errungenschaft), dann die erbrechtliche Aufteilung des Nachlasses.

Nach der Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023 beträgt die gesetzliche Erbquote für den überlebenden Ehegatten 1/2 und für die Nachkommen ebenfalls 1/2 (gleichmässig verteilt). Der Pflichtteil der Nachkommen wurde reduziert von 3/4 auf 1/2 ihrer gesetzlichen Quote. Das eröffnet eine deutlich grössere frei verfügbare Quote.

Ohne Verfügung von Todes wegen erbt Sandra 1/2 des Nachlasses, die Kinder zusammen 1/2 (je 1/4). Sie wäre also nicht Alleineigentümerin des Hauses. Bei Volljährigkeit könnten die Kinder ihre Erbteile einfordern. Sollte Sandra wiederheiraten, würden die Kinder potenziell sofort Pflichtteilsansprüche geltend machen.

Mit optimierter erbrechtlicher Strukturierung – Ehevertrag mit Meistbegünstigung, Erbvertrag mit den Kindern zur weiteren Reduktion der Pflichtteile, Testament mit Nutzniessungsregelung am Haus – könnte Markus Sandra rund CHF 320'000 mehr zukommen lassen, ohne dass die Kinder erbrechtlich benachteiligt würden. Die Substanz geht nach Sandras Tod an sie weiter.

Hinzu kommt der oft vergessene Vorsorgeauftrag: Ohne diesen entscheidet bei Urteilsunfähigkeit eines Ehepartners die KESB über Vermögensverwaltung und persönliche Betreuung – auch wenn der andere Ehepartner verfügbar wäre.

Massnahmenkatalog: Wie wir die Lücken konkret geschlossen haben

Priorität 1 – sofort (innerhalb 3 Monaten):

  • Aufstockung Risikolebensversicherung Markus auf CHF 500'000 (Zusatzprämie rund CHF 850 jährlich)

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung Sandra

  • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung beide Ehepartner

Priorität 2 – mittelfristig (innerhalb 6–12 Monaten):

  • Aktivierung 1e-Plan bei Markus' Arbeitgeber

  • Transfer beider Säule-3a-Konten zu kosteneffizientem Wertschriftenanbieter (TER unter 0.45 %, Aktienquote 99 %)

  • Nachzahlung Säule 3a Sandra für die Lücke 2025

  • SAA-Umstrukturierung: Aktien in steuerprivilegierte Gefässe verschieben

Priorität 3 – strukturell (innerhalb 12–18 Monaten):

  • Ehevertrag mit Meistbegünstigung (Vorschlagszuweisung an überlebenden Ehegatten)

  • Erbvertrag mit den Kindern, sobald volljährig

  • Testament mit Nutzniessungsregelung am Eigenheim

  • Prüfung Teilamortisation Hypothek zur Verbesserung der Tragbarkeit im Todesfall

Drei strukturelle Erkenntnisse aus diesem Vorsorge-Audit

  1. Die meisten Familien sind im Todesfall des Hauptverdieners unterdeckt. Nicht weil zu wenig Versicherungen abgeschlossen wurden, sondern weil niemand die Lücke jemals konkret durchgerechnet hat.

  2. «Günstige ETF» ersetzen keine SAA-Strategie. Die Frage ist nicht «aktiv oder passiv», sondern welche Anlageklasse in welchem Gefäss optimal positioniert ist.

  3. Erbrecht ist Vorsorgerecht. Wer Risiko und Anlage professionell angeht, das Erbrechtliche aber liegen lässt, hat den Job nicht zu Ende gemacht.

Ein strukturiertes Vorsorge-Audit kostet einmalig. Die Erträge – vermiedene Lücken, Steuerersparnis, geringere Kosten, Rechtssicherheit – wirken über Jahrzehnte.

Häufig gestellte Fragen zum Vorsorge-Audit

Was kostet ein Vorsorge-Audit in der Schweiz? Ein professioneller, unabhängiger Vorsorge-Audit kostet in der Schweiz typischerweise zwischen CHF 990 und CHF 2'500, abhängig von Komplexität und Anbieter. Das Caveo Vorsorge-Audit für Mandatsklienten kostet pauschal CHF 890 und beinhaltet einen schriftlichen Audit-Bericht sowie eine 60-minütige Folgesession.

Wie lange dauert ein Vorsorge-Audit? Das Erstgespräch dauert 60 Minuten, die Analyse und Erstellung des schriftlichen Berichts rund zwei Wochen, die Besprechung in der Folgesession 60 Minuten. Insgesamt sollten Sie mit drei bis vier Wochen Gesamtdurchlaufzeit rechnen.

Welche Unterlagen sind für einen Vorsorge-Audit nötig? Aktueller Pensionskassenausweis aller Arbeitgeber, letzte Steuererklärung mit Wertschriftenverzeichnis, bestehender Ehe- oder Erbvertrag (falls vorhanden), Testament (falls vorhanden), Übersicht bestehender Lebens- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie 3a-Kontoauszüge.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge-Audit und klassischer Versicherungsberatung? Klassische Versicherungsberatung ist meist provisionsfinanziert und produktzentriert – der Berater verdient am Verkauf einer Police. Ein Vorsorge-Audit ist honorarbasiert, unabhängig vom Produktverkauf und prüft das Gesamtbild über alle drei Säulen plus Privatvermögen plus Erbrecht. Es liefert einen Massnahmenkatalog, keine Verkaufsempfehlung.

Für wen lohnt sich ein Vorsorge-Audit? Besonders wertvoll ist ein Audit bei Doppelverdiener-Haushalten mit Kindern, bei Eigenheimbesitzern mit Hypothek, bei Selbstständigen, bei Personen mit Vermögen über CHF 500'000 sowie bei Lebensereignissen wie Heirat, Geburt, Hauskauf, Erbschaft oder bevorstehender Pensionierung.

Wie oft sollte ein Vorsorge-Audit wiederholt werden? Ein Audit-Bericht hat in der Regel eine Aktualitätsdauer von drei bis fünf Jahren. Bei wesentlichen Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Erbschaft, Stellenwechsel, Hauskauf) oder relevanten Gesetzesänderungen ist eine frühere Aktualisierung sinnvoll.

Hinweis: Der dargestellte Fall basiert auf einem realen Mandat. Namen, Branche und Detailzahlen wurden zur Wahrung der Anonymität verändert. Alle Zahlen zu Sozialversicherungen entsprechen dem Stand 2026.

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