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Soll ich den Kauf von Eigenheim mit der Pensionskasse finanzieren?

5/6/2022

Soll ich den Kauf von Eigenheim mit der Pensionskasse finanzieren?

Der Traum von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus: Vielen fällt es schwer, ihn ohne vorbezogene Gelder aus der Pensionskasse in Erfüllung zu bringen. Doch ist das eine gute Idee? Und was muss man dabei beachten? Wir sagen es dir hier.

Wer in der Schweiz eine Hypothek für die eigenen vier Wände aufnehmen will, muss mindestens 20 Prozent des Kaufpreises der Immobilie selber aufbringen. Dies ist bei den heutigen Eigenheim-Preisen für Durchschnittsverdiener oftmals nicht möglich. 

Um den Traum des Eigenheims dennoch in Erfüllung zu bringen, überlegen sich viele, die sogenannte gesetzliche Wohneigentumsförderung (WEF) mittels beruflichem Vorsorgekapital zu beanspruchen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist es erlaubt, Gelder aus der 2. Säule für solch ein Vorhaben schon vor der Pensionierung zu beziehen. Und zwar bis zu 10% des Kaufpreises der Immobilie – was die Hälfte der Eigenmittel ist, die man für eine Hypothek aufbringen muss. 

Möglich? Ja… 

Wer die Gelder der zweiten Säule entweder in einer Pensionskasse oder einer Sammelstiftung für berufliche Vorsorge (meistens der Fall, wenn Arbeitgeber keine eigene Pensionskasse führen), kann bei der Pensionierung eine Rente, oder eben beim Kauf von Eigenheim Gelder vorab beziehen. 

Die Summe eines solchen Vorbezugs muss mindestens 20’000 Franken betragen, darf nur alle fünf Jahre bezogen werden und dies nur bis zu drei Jahren vor der Pensionierung. 

Aber achtung…

Der maximale Betrag, der im Rahmen eines WEF-Bezuges zur Finanzierung einer selbstbewohnten Liegenschaft verwendet werden kann ist begrenzt. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals. Der genaue Betrag ist bei den meisten Pensionskassen auf dem Pensionskassenausweis vermerkt oder kann bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung angefragt werden.

Sicher? Nur mit guter Planung! 

Beim Vorbezug muss man wissen, dass dieser die Rente im Alter reduziert. Um dies zu verhindern, müssen die Beitragslücken vor der Pensionierung aufgefüllt werden. Somit ist bei einem Vorbezug aus der zweiten Säule Vorsicht geboten und es gilt, verschiedene Faktoren zu prüfen und einen individuellen, längerfristigen strategischen Plan auf die Beine zu stellen. 

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