fb
Zurück zur Übersicht

Navigieren durch Säule 3a und Erbrecht: Komplexe Pflichtteile und Neuerungen im Schweizerischen Rechtssystem

10/10/2023

Navigieren durch Säule 3a und Erbrecht: Komplexe Pflichtteile und Neuerungen im Schweizerischen Rechtssystem

.

Das Zusammenspiel von Säule 3a und dem Erbrecht birgt in der Schweiz einige Nuancen, die es zu beleuchten gilt. Mit der kürzlich erfolgten Erbrechtsrevision entstehen neue gesetzliche Regelungen und zugleich neue Fragestellungen.


Neuerungen im Blickpunkt

Anfang des Jahres trat eine Erbrechtsrevision in Kraft, die auch die erbrechtliche Erfassung von Vorsorgeguthaben der Säule 3a gesetzlich klarstellte. Besonders im Fokus stehen dabei die Artikel 476 und 529 des Zivilgesetzbuchs (ZGB). Hierbei geht es vor allem um Vorsorgeguthaben bei einer Bankstiftung (Bankkonto 3a, Wertschriftenlösung 3a) sowie um Versicherungsansprüche der Säulen 3a und 3b, wenn ein Rückkaufswert besteht.

Praxisbeispiel

Ein Ehepaar, verwaltet im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung und mit einem Kind, steht vor einer kniffligen erbrechtlichen Situation nach dem Tod des Ehemanns. Es geht um die Auszahlung und Verteilung von Guthaben aus den Bankkonten 3a, die während der Ehe aufgebaut wurden. Insbesondere stellt sich die Frage, wie das Vorsorgeguthaben erbrechtlich erfasst und aufgeteilt wird.

Im vorliegenden Fall hat der Mann ein Bankkonto 3a mit einem Wert von CHF 200'000, die Frau eines mit CHF 100'000. Bei seinem Tod wird die Auszahlung der CHF 200'000 direkt an die Ehefrau vorgenommen, da sie nach BVV3, Art 2, Abs. B, Ziff 1 begünstigt ist. Aber wie wird das Bankkonto der Frau und das Erbe des Kindes behandelt?

Pflichtteil und dessen Berechnung

Das Kind erbt gemäß Beispiel CHF 25'000, jedoch gilt es, den Pflichtteil zu überprüfen. Hier kommt Art. 529 ZGB ins Spiel, der für Vorsorgeguthaben einen Pflichtteilsschutz für das Kind vorsieht. Bei der Kalkulation des Pflichtteils sind jedoch bestimmte Variablen zu berücksichtigen, und es stellt sich heraus, dass der Pflichtteil des Kinds bei CHF 62'500 liegt. Die Ehefrau müsste dem Kind somit die Differenz zur bereits ausgerichteten Summe auszahlen.

Fazit und offene Fragen

Obwohl Vorsorgeguthaben der Säule 3a und Rückkaufswerte aus Versicherungsverträgen 3a/3b bei Tod des Vorsorgenehmers direkt an die Begünstigten fallen und im Güterrecht nicht mehr erfasst werden, besteht gemäß ZGB Art. 529 ein Pflichtteilsschutz. Andererseits wird das Vorsorgeguthaben des überlebenden Ehegatten in der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt und erhöht somit den Nachlass des Verstorbenen.

Die Rechtsprechung zeigt jedoch, dass trotz umfangreicher Befragung von Notaren, Fachanwälten für Erbrecht und weiteren Spezialisten, ein Konsens nicht immer gegeben ist und Rechtsunsicherheiten bestehen. Erst künftige Gerichtsurteile könnten wohl vollständige Klarheit in diese erbrechtlichen Fragestellungen bringen.

Offener Dialog

Dieser Blog dient der allgemeinen Information und ersetzt keinesfalls individuellen rechtlichen Rat. Bei konkreten Fällen und individuellen Fragestellungen sind spezialisierte Beratungen essentiell. Deshalb laden wir Sie herzlich dazu ein, sich direkt an uns zu wenden, um tiefergehende, personalisierte Informationen und Unterstützung zu erhalten.

Unsere Caveo-Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen durch das komplexe Geflecht des Erbrechts und der Säule 3a zu navigieren, dabei individuelle Fallstricke zu identifizieren und optimale Lösungen zu entwickeln. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Strategien, die Ihre Interessen und die Ihrer Liebsten optimal schützen.

Warum eine Beratung bei uns?

  • Spezialisierte Kenntnisse: Profitieren Sie von unserem tiefgreifenden Verständnis des schweizerischen Erbrechts und der Säule 3a.
  • Individuelle Beratung: Ihre persönliche Situation steht bei uns im Mittelpunkt. Wir entwickeln massgeschneiderte Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
  • Transparente Kommunikation: Bei uns gibt es keine Fachchinesisch. Wir erklären Ihnen komplexe Sachverhalte verständlich und transparent.
  • Vertraulichkeit: Wir garantieren höchste Diskretion und schützen Ihre persönlichen Daten und Informationen.

Ihre finanzielle und familiale Sicherheit liegt uns am Herzen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns, um Klarheit und Sicherheit in Ihre erbrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu bringen.

Lassen Sie uns gemeinsam durch die Komplexität des Erbrechts navigieren und Lösungen finden, die Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit und Frieden bringen.

Weitersagen

Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies und der Datenschutzerklärung von Caveo zu.