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Hilfe! Mein Flug wurde gecancelt. Hilft die Reiseversicherung?

7/6/2022

Hilfe! Mein Flug wurde gecancelt. Hilft die Reiseversicherung?

Und das ausgerechnet in der in der Ferienzeit! Die Schlagzeilen von gestrichenen Flügen häufen sich. Kann in so einem Fall eine Reiseversicherung helfen? Wir sagen es dir hier.

Mittlerweile kennt auch jede und jeder schon jemanden, dessen Ferienpläne nicht am Mittelmeer in Erfüllung gehen, sondern schlichtweg ins Wasser gefallen sind. Und zwar wegen eines gestrichenen Flugs. 

Das ist äusserst ärgerlich. Besonders dann, wenn die Reise schon lange im Voraus geplant, und das Hotel bereits gebucht und bezahlt wurde. Wenn kein unmittelbarer Ersatzflug angeboten wird und Flug und Hotel separat gebucht wurden, sickert der Ärger noch tiefer – und zwar ins Portemonnaie. 

Was bringt mir die Reiseversicherung?

Viele fragen sich darum schon im Voraus: Hilft eine Reiseversicherung in solchen Fällen? Wir müssen dir leider sagen: nur bedingt. Die meisten Reiseversicherungen decken nämlich mehr oder weniger folgende Risiken ab: 

  • Nichtantritt der Reise aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen (bezogen auf einen selber, oder ein nahes Familienmitglied) 
  • Unfall / Krankheit im Ausland
  • Spitalaufenthalte / Rettungsaktionen
  • Verlust des Reisegepäcks 
  • Rechtsschutz im Ausland 

Wenn Hotel und Flug also individuell gebucht wurden und der Flug gestrichen wird, liegt die Verantwortung bezüglich der Hotelkosten beim Reisenden. Die Airlines möchten damit nichts zu tun haben – sie müssen sich gemäss der Fluggastrechte des Europäischen Gerichtshofs (Verordnung Nr. 261/2004) lediglich um einen respektablen Alternativ-Transport, also einen (sehr baldigen) Ersatzflug, oder aber die Rückerstattung des Flugpreises kümmern. 

Kompensation einfordern

Um im «Worst Case» doch noch ein paar Franken zurückzubekommen, kann bei der Airline eine Kompensation eingefordert werden. Je nach Flugdistanz und Dauer der entstandenen Verspätung können das bis zu 600 Euro sein. Vorausgesetzt dafür ist allerdings auch der Grund der Annullation. Bei Schlechtwetter hat die Airline keinen Einfluss auf das «go» oder eben «no go», und muss in diesem Fall keine Kompensation zahlen. Keine Entschädigung erhältst du grundsätzlich, wenn die Annullation mehr als zwei Wochen im Voraus mitgeteilt wird.

Das Prozedere, das zu einem Kompensations-Batzen führt, ist allerdings oft langwierig und aufwendig. Hier kann eine Reiseversicherung bestimmt behilflich sein. 

Zudem empfehlen wir besonders unter den aktuellen Umständen, entweder Hotels mit grosszügigen Annullierungs-Konditionen zu buchen, oder sich gleich direkt per Reiseunternehmen für eine Pauschalreise zu entscheiden. Dies kostet zwar etwas mehr, dafür liegt die Durchführung der Reise in der Verantwortung des Reiseunternehmens. 

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