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Kapitalbezug beim Auswandern – Wo gibt es die Quellensteuer zurück

4/20/2021

Kapitalbezug beim Auswandern – Wo gibt es die Quellensteuer zurück

Zum Zeitpunkt der Pensionierung steht man oft vor der Entscheidung zwischen Rente oder Kapital. Wer die Schweiz zum Zeitpunkt der Pensionierung definitiv verlässt wählt oftmals die Kapitaloption.

Ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits ins Ausland verlegt worden, zieht die Pensionskasse, die Freizügigkeits- oder die 3a-Stiftung in der Schweiz vor der Überweisung des Betrags die Quellensteuer auf die Kapitalauszahlung direkt ab und leitet sie an die Steuerbehörde weiter.

Die «Steueroase» Schwyz

Diese Quellensteuer ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Am niedrigsten ist sie in der Regel im Kanton Schwyz. Entscheidend für die Höhe der Steuer ist der Sitz der Stiftung und der Auszahlungsbetrag.

Beispiel: Ein 65-Jähriger Bündner wandert nach Übersee aus. Auf seinem Freizügigkeitskonto bei einer Stiftung im Kanton Graubünden liegen CHF 350’000. Der Kanton erhält bei der Auszahlung eine Quellensteuer von CHF 48’425. Im Kanton Schwyz würde sich die Steuer nur auf CHF 15’175 belaufen. Transferiert der Bündner sein Freizügigkeitsguthaben an eine Schwyzer Vorsorgestiftung, spart er Steuern in Höhe von CHF 33’250.

Der Umweg über die «Steueroase» Schwyz ist nicht immer nötig. Denn viele Auswanderer können die Quellensteuer zurückverlangen, falls sie den Kapitalbezug aus der Altersvorsorge im neuen Wohnsitzstaat korrekt deklarieren. Dann spielt es keine Rolle, wie hoch die Quellensteuer in der Schweiz ist.

Rückforderung – so wird’s gemacht

Für die Rückforderung ist entscheidend, wie die Besteuerung der Kapitalleistungen zwischen dem neuen Domizilland und der Schweiz geregelt ist. Zudem muss zwiechen Geldern aus der 2. und 3. Säule unterschieden werden.

  • Quellensteuer kann nur dann zurückgefordert werden, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem neunen Domizil regelt, dass dieses Land das Vorsorgekapital besteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Quellensteuer höher oder tiefer ist als die Steuer des Domizillandes.
  • Die Quellensteuer kann nicht zurückgefordert werden, wenn gemäss Steuerabkommen die Schweiz das Vorsorgekapital besteuert – oder wenn gar kein Abkommen besteht.

In der folgenden Tabelle werden die 30 beliebtesten Auswanderungsländer verglichen. Aus dieser Aufstellung geht hervor: Die Rückerstattung der Quellensteuer bei Freizügigkeitskapital ist in 21 Ländern möglich, bei 3a-Kapital in 16 Ländern. Keine Rückerstattung gibt es beispielsweise bei neuem Wohnsitz in Kanada, Grossbritanien oder Australien. Bei diesen Ländern lohnt sich ein Umweg über die «Steueroase» Schwyz.

Kann der Ausgewanderte die Quellensteuer zurückverlangen, so wird ihm in der Regel die gesamte Summe zinslos erstattet. Dazu muss er innerhalb von drei Jahren einen entsprechenden Antrag bei Steuramt desjenigen Kantons stellen, der die Quellensteuer erhoben hatte. Die zuständige Steuerbehörde des neuen Wohnsitzlandes muss bestätigen, dass sie über diese Rückerstattung Bescheid weiss.

Übersicht über die Doppelbesteuerungsabkommen Stand 01.01.2020.pdf herunterladen

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