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AHV-Reform: Das solltest du wissen

9/26/2022

AHV-Reform: Das solltest du wissen

Es ist offiziell. Das Frauenrentenalter 65 kommt. Zudem hat die Reform hat auch umfassende Folgen für alle Frauen und Männer, die sich frühpensionieren lassen oder im Alter weiterarbeiten wollen. Am 25. September 2022 hat die die Schweiz knapp JA zur AHV-Reform gesagt. Voraussichtlich werden daher ab 2024 wichtige Parameter in der AHV ändern. Wer sich richtig auf seine Pensionierung vorbereiten will, sollte schon heute diese Konsequenzen der Reform kennen:

Frauenrentenalter

Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wird schrittweise von heute 64 auf zukünftig 65 Jahre erhöht. Die erste Erhöhung um drei Monate findet voraussichtlich im Jahr 2025 statt und zwar für die 1961 geborenen Frauen. Ab 2028 gilt dann für Frauen wie Männer das gleiche Rentenalter 65.

Übergangsgeneration

Zwischen 1961 und 1969 geborene Frauen gehören zur Übergangsgeneration. Sie werden für das höhere Rentenalter finanziell entschädigt. Sie können zwischen zwei Optionen wählen:

Option Zuschlag: Frauen, die bis zum neu für sie gültigen Rentenalter arbeiten, bekommen dafür einen lebenslangen Zuschlag auf ihre AHV-Renten. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen bis 57’360 Franken wird die Rente um 160 Franken im Monat (CHF 1'920 p.a.) erhöht. Für Löhne zwischen 57’361 und 71’700 Franken sind es 100 Franken; ab 71’701 Franken Einkommen sind es 50 Franken Zuschlag im Monat. Nur die 1964 und 1965 geborenen Frauen erhalten den vollen Zuschlag. Bis zum Jahrgang 1970 sinkt die Kompensation dann auf null (siehe Tabelle).

Option Vorbezug: Frauen der Übergangsgeneration können sich auch gegen das höhere Rentenalter und für eine Frühpensionierung entscheiden. Sie gehen mit 64 Jahren (oder früher) in Pension. Wegen dieses Vorbezuges werden ihre Renten gekürzt. Bei tieferen Einkommen wird weniger stark gekürzt als bei höheren Löhnen (siehe Tabelle).

So werden die Renten bei einem Vorbezug gekürzt

Wichtig: Der Entscheid gilt ein Leben lang und hat grosse Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Alter. Bist du eine «Frauen der Übergangsgeneration» solltest du dich schon heute über die Auswirkungen auf deine Pensionierung informieren. Wir bei Caveo bieten dir eine Erstgespräch an, wo wir dir aufzeigen, mit welchen Renten du rechnen kannst.

Flexibler Rentenbezug – interessante Planungsmöglichkeit

Die Reform betrifft aber nicht nur die Frauen, sondern auch Männer. Denn neu gilt, dass man sein AHV-Rente flexible zwischen 63 und 70 abrufen kann (Ausnahme: Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62). Zudem wird es möglich sein, zuerst nur einen Teil der Rente, nämlich 20 bis 80 Prozent, zu beziehen und den Rest aufzuschieben. Das soll den schrittweisen Übergang in die Pensionierung erleichtern und planbarer machen.

Wir die Rente beispielsweise um ein Jahr vorbezogen, so wird die Rente in Zukunft «nur» noch um voraussichtlich 4% gekürzt (Aktuell 2022: 6.8%). Bei einem Aufschub um ein Jahr gibt es eine Aufwertung von voraussichtlich 4.3% (Aktuell 2022: 5.2%). Die konkreten Prozentsätze müssen noch vom Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Weiterarbeiten nach 65 – Neu auch rentenbildend

Möchtest du beispielsweise in Zukunft über das ordentliche Pensionierungsalter (65) hinaus arbeiten und mehr als 1400 Franken im Monat verdienen, musst du auch weiter in die AHV einzahlen. Vor der Reform führten diese AHV-Beiträge zu keiner Erhöhung der AHV-Leistungen. Die AHV-Reform korrigiert das. Neu werden auch die nach 65 eingezahlten Beiträge rentenbildend sein. Das macht es finanziell attraktiver für dich, über das ordentliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. Wer die Maximalrente (Aktuell 2022: CHF 28'680 p.a.) jedoch bereits erreicht hat, kann sie nicht weiter erhöhen.

Pensionskasse – Neu sind Teilpensionierungen gesetzlich geregelt

Viele Pensionskassen bieten bereits heute freiwillig Teilpensionierungen an. Neu werden alle Pensionskassen verpflichtet, Teilpensionierungen zu ermöglichen, und die Bedingungen werden nun gesetzlich geregelt. Neu darf man die eigene Pensionskassenrente in bis zu drei Schritten beziehen. Pensionskassen können auch mehr Schritte erlauben. Bei einem Kapitalbezug des Guthabens oder einem Mix aus Rente und Kapital dürfen es nicht mehr als drei Schritte sein. Diese Erneuerung bietet dir interessante Planungsmöglichkeiten für deine Pensionierung.

Freizügigkeit – allfällige Einschränkungen bzgl. Aufschub

Heute darfst du den Bezug deiner Freizügigkeitsgelder um bis zu fünf Jahre aufschieben. Das gilt auch, wenn du gar nicht mehr erwerbstätig bist. Diese Möglichkeit könnte in Zukunft wegfallen: Der Bundesrat will so einen Aufschub auf Personen beschränken, die nach 65 weiter arbeiten. Das macht es schwieriger, seine Vorsorgegelder gestaffelt zu beziehen und so Steuern zu sparen. Ob der Bundesrat die entsprechende Verordnung tatsächlich so überarbeitet und wann die Änderung genau in Kraft tritt, steht derzeit noch nicht fest und kann auch bis zur Umsetzung noch dauern.

Unser Fazit:

Die AHV-Reform hat grosse Auswirkungen auf alle zukünftigen Pensionierten – somit auch auf dich. Daher empfehlen wir dir dich bereits heute um deine berufliche und private Vorsorge zu kümmern. Wir bei Caveo bieten dir dazu das modernste Vorsorgeberatungstools der Schweiz an. Dein Vorteil: Deine Vorsorgesituation ist klar verständlich und wir zeigen dir auf, wie du clever für deine Pension vorsorgen kannst. 

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